"Im Paradies hat auch nicht jeder einen Stellplatz"Frau C. aus K. kommt nach einem Thaeaterbesuch spät nachts mit ihrem Kleinwagen nach Hause. Wie so oft sind zu dieser Stunde schon alle Stellplätze im Wohnbereich belegt. Bis auf zwei von dreien vor den Garagen am Ende ihres Wohnblocks. Nach einer erfolglosen Suchrunde um den Block stellt sie ihr Auto - wie so oft - auf einem dieser Stellplätze ab. Die sind immer frei, aber ein Schild an der Garagentür warnt sie vor dem Abschlepper.
Am darauffolgenden Sonntagmorgen wird sie wieder einmal aus dem Bett geklingelt und mit unschönen Schimpfkannonaden aufgefordert, ihr Fahrzeug wegzustellen. Einfach so, weil der Besitzer der Garage, der in einer entfernten Strasse wohnt, zufällig vorbeikam und auf sein Recht pochte.
Bis vor einem Jahr waren meistens genügend Stellplätze vorhanden, denn zwei Mietsparteien im Haus waren fahrzeuglos. Ein Mieter verstarb und eine andere Mieterin zog aus, die Nachfolger der beiden brachten jeweils ihr Auto mit. Seitdem herrscht regelmässig Gedrängel.
Frau C. wandte sich in ihrer Naivität an die Wohnungsbaugesellschaft, in der Hoffnung, dort Gehör zu finden. Fand sie auch, aber leider nur beamtenmässige Durchzugsohren einer Sachbearbeiterin und dazu passende stereotype Antworten. Blabla.
Daraufhin machte sich Frau C. im Mietrecht kundig, schrieb einen Brief an die Wohnungsbaugesellschaft und erläuterte ihr Anliegen. Im Gegensatz zu den Ausführungen der Sachbearbeiterin, sie könnten den Garagenbesitzern nicht kündigen - obwohl die Garagen so gut wie nie benutzt werden und die Besitzer nicht im Haus wohnen - fand sie heraus, dass dies sehr wohl möglich ist, sogar ohne Angabe von Gründen. Ausserdem muss die Gesellschaft jeder Mietspartei einen Stellplatz zur Verfügung stellen, in diesem Anwesen kommen aber auf 8 Mieter 6 Stellplätze.
Der Brief blieb erst mal unbeantwortet. Erst als sich Frau C. an den Aufsichtsrat der Gesellschaft wandte, gab es eine Reaktion in Form eines Telefonats.
Der erst mal freundlich klingende Herr A. am anderen Ende der Leitung bekundete, mit den Mietern der Garage gesprochen zu haben, jedoch ohne Erfolg, da diese darauf bestanden, als frühere langjährige Mieter des Hauses ein Recht auf Fortbestand des Mietvertrags zu haben. Ausserdem betonte der im Verlauf des Gesprächs immer weniger freundlich klingende Herr A., in der Gegend, wo er wohne, hätte auch nicht jeder einen Stellplatz vor dem Haus. Ganz nach dem Motto, was ich nicht hab, brauchst Du auch nicht, was scheren mich da blöde Verordnungen. Und: Frau C. könnte einen Stellplatz in einer 10 Minuten entfernten Parkpalette mieten.
Die Frage, warum denn die jetzigen Mieter der Garagen nicht dort einen Platz mieten könnten, da sie ja sowieso schon einen längeren Anfahrtsweg in Kauf nehmen würden, wurde lapidar beantwortet mit: wir könnten zwar, aber wir wollen nicht.
Zu der Frage, warum man ehemalige langjährige Mieter protegiert und jetzige langjahrige Mieter dermassen vergrault, kam es leider nicht mehr, Herr A. am anderen Ende der Leitung beendete das Gespräch abrupt.
Frau C. fragt sich nun des öfteren, warum manche Menschen den gesunden Menschenverstand mehr fürchten, als der Teufel das Weihwasser.
Auch diese Frage ist bis heute unbeantwortet.
Fortsetzung folgt.