Mittwoch, 27. September 2006




Und die Spinne spinnt und schweigt...
...was soll man auch sonst dazu sagen?
Mädel, nicht schreien, die ist NUR virtuell ;-) Real spinnt sie vor meiner Türe, quasi mein neues Haustier.
Wer spinnt sonst noch vor meiner Tür? Der Opa, der ist jetzt Straftäter. "Fahrlässige Brandstiftung" nennt es das Gesetz.

§ 306d
Fahrlässige Brandstiftung

(1) Wer in den Fällen des § 306 Abs. 1 oder des § 306a Abs. 1 fahrlässig handelt oder in den Fällen des § 306a Abs. 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer in den Fällen des § 306a Abs. 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Nun muss ich morgen mit zum Verhör. Das Verfahren wird eingestellt, wegen Geringfügigkeit, das ist schon klar, aber der Formalismus geht seinen Gang. Es lebe die Bürokratie!
Da wird Mann 88 Jahre alt, vergisst, alt und tattrig, die Platte unterm Topf auszuschalten, und schon steht Justitia im Haus.
Nun wird er mir im hohen Alter fast noch sympathisch!

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